Kurzmeldung 1 - 3: Schweres Erdbeben in der Türkei und Syrien |
Kurzmeldung 2 - 3: Ukraine Informationen und Spenden für die Ukraine DRK Pressemeldungen: DRK weitet Hilfe in der Ukraine aus (ext. Link) Humanitäre Hilfe des DRK in der Ukraine + wie kann ich helfen (ext. Link) Aufruf des DRK-Hessen zu Geldspenden für die Ukraine |
Kurzmeldung 3 - 3: Einladung zur 4. Blutspende in Butzbach |
Wenn Journalisten im Kriegsgebiet gefährliche berufliche Aufträge ausführen, gelten sie ebenfalls als Zivilpersonen (Art. 79 I ZP I). Demnach sind sie geschützt, sofern sie nichts unternehmen, was ihren Status als Zivilperson beeinträchtigen könnte (Art. 79 II ZP I). Damit sie sich in Kriegszonen als Journalisten ausweisen können, kann ihnen ein entsprechender Ausweis von der Regierung des Staates, dem sie angehören, ausgestellt werden (Art. 79 III ZP I).
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